Reparatur- und Verkaufsbedingungen (B2B) – Techfil-Hydraulik
Hinweis für unsere Geschäftskunden: Die nachfolgenden Reparatur- und Verkaufsbedingungen der Techfil-Hydraulik gelten für alle unsere B2B-Leistungen und Lieferungen. Sie regeln fair und transparent alle wichtigen Punkte rund um Reparaturen, Lieferungen, Gewährleistung, Haftung sowie Dienstleistungen zur Optimierung, Planung und effizienten Gestaltung von Maschinenparks, Abläufen und neuen Anlagen. Mit der Beauftragung oder Abnahme unserer Leistungen erkennen Sie diese Bedingungen an.
Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, dass Sie sich jederzeit gut betreut fühlen – mit klaren Regeln, professioneller Abwicklung und einem starken Serviceversprechen.
AGB
1. Geltungsbereich
Diese Reparatur- und Verkaufsbedingungen der Techfil-Hydraulik gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote der Techfil-Hydraulik erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Ausführung der Leistung oder – bei bestehenden Geschäftsbeziehungen – auch durch mündliche Beauftragung zustande.
3. Reparaturleistungen
Reparaturen durch die Techfil-Hydraulik erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines zuvor erstellten Kostenvoranschlags. Abweichungen vom Kostenvoranschlag in angemessenem Umfang gelten als genehmigt. Die Techfil-Hydraulik haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf bereits vorhandene Vorschäden, Materialermüdung oder konstruktionsbedingte Schwächen der Maschine zurückzuführen sind.
4. Gewährleistung Reparatur
Für Reparaturleistungen der Techfil-Hydraulik beträgt die Gewährleistungsfrist sechs (6) Monate ab Abnahme. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Verkauf von Waren und Dienstleistungen
Der Verkauf durch die Techfil-Hydraulik umfasst Neuware sowie generalüberholte Ware und Ersatzteile. Zusätzlich umfasst das Leistungsangebot Dienstleistungen zur Optimierung, Planung und effizienten Gestaltung von Maschinenparks, Abläufen und neuen Anlagen.
- Für Neuware beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate ab Lieferung.
- Für generalüberholte Ware ist die Gewährleistungsfrist auf drei (3) Monate ab Lieferung beschränkt.
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung schriftlich an die Techfil-Hydraulik anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Haftung
Die Techfil-Hydraulik haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise der Techfil-Hydraulik verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Neukunden leisten 50 % des Auftragswertes vor Auslieferung, die restlichen 50 % bei Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Reparaturleistung.
- Bestandskunden erhalten eine Rechnung mit vereinbartem Zahlungsziel.
Bei Zahlungsverzug ist die Techfil-Hydraulik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Techfil-Hydraulik.
9. Abholung reparierter Maschinen
Reparierte Maschinen sind nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Erfolgt keine Abholung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Benachrichtigung, ist die Techfil-Hydraulik berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.
Die Techfil-Hydraulik ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung weitere Maßnahmen zu ergreifen, sofern die Abholung weiterhin unterbleibt.
10. Lieferfristen und Gefahrübergang
Liefer- und Leistungsfristen der Techfil-Hydraulik sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Techfil-Hydraulik, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
12. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen der Techfil-Hydraulik unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand Januar 2026